Waldstadion ab sofort wieder für Trainingseinheiten auf Abstand geöffnet

  1. Sport- und Trainingsbetrieb Der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport ist ab sofort wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Städtische Sportplätze sind auf dem Hintergrund der aktuellen Coronaschutzverordnung den „Freiluftsportanlagen“ zuzuordnen von daher im Rahmen der aktuellen Belegungspläne durch Vereine ab sofort nutzbar. Der KSB Lippe weist darauf hin, dass nachfolgende Einschränkungen bzw. Vorgaben zu berücksichtigen sind:  Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden. Für den Fußball bedeutet das z.B. Techniktraining – ja -, Spielsituationen – nein -. Es sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig. Es gibt keine offizielle Begrenzung der Teilnehmerzahl für Outdoor-Sport – eine Obergrenze ist jedoch empfehlenswert, um Irritationen in der Öffentlichkeit zu vermeiden.
  2. Sporthallen: Die Sporthallen der Gemeinde Barntrup bleiben bis auf weiteres geschlossen.
  3. Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Sowohl für den Außen- als auch für den Hallensport finden Sie unter folgendem Link Hygiene-Checklisten für Vereine sowie für Trainer*innen und Übungsleiter*innen Hygieneplan LSB NRW. Für die Übungs- und Trainingsgestaltung selbst finden Sie sportartspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbände unter nachfolgendem Link: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken